Der Ablauf einer Scheidung hängt davon ab, ob es sich um eine einvernehmliche oder eine streitige Scheidung handelt.
Einvernehmliche Scheidung:
Bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen sich die Ehegatten über alle Folgen der Scheidung einig sein.
Dazu gehören:
Die Auflösung des Güterstands, die Teilung der erworbenen Rentenunkten während der Ehezeit, das Sorgerecht, sowie das Umgangsrecht für die Kinder und der Unterhalt. Die Ehegatten können die Einigung in einer sog. Scheidungsfolgevereinbarung festhalten. Die Scheidungsfolgevereinbarung ist dem Gericht mit dem Scheidungsantrag vorzulegen.
Der Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung ist in der Regel wie folgt:
Einreichung des Scheidungsantrags
Der Scheidungsantrag wird von einem Rechtsanwalt bei dem zuständigen Familiengericht eingereicht.
Zustellung des Scheidungsantrags
Der Scheidungsantrag wird dem anderen Ehegatten zugestellt. Der Ehegatte hat dann die Möglichkeit, dem Antrag zuzustimmen oder ihn abzulehnen.
Verhandlung vor dem Gericht
Wenn der andere Ehegatte dem Antrag zustimmt, wird das Gericht die Scheidung nach Anhörung der Beteiligten in einer Verhandlung beschließen. Das Gericht erlässt dann ein Scheidungsbeschluss, der die Scheidung rechtskräftig macht.
Streitige Scheidung
Wenn sich die Ehegatten nicht über die Folgen der Scheidung einigen können, muss der Scheidungsantrag beim Gericht eingereicht werden. Das Gericht entscheidet dann über alle Folgefragen.
Der Ablauf einer streitigen Scheidung ist in der Regel wie folgt:
Einreichung des Scheidungsantrags.
Der Scheidungsantrag wird von einem Rechtsanwalt bei dem zuständigen Familiengericht eingereicht.
Zustellung des Scheidungsantrags
Der Scheidungsantrag wird dem anderen Ehegatten zugestellt. Der Ehegatte hat dann die Möglichkeit, dem Antrag zuzustimmen oder ihn abzulehnen.
Eröffnung des Verfahrens
Das Gericht eröffnet das Verfahren und setzt einen Termin zur mündlichen Verhandlung fest.
Mündliche Verhandlung
In der mündlichen Verhandlung haben die Ehegatten die Möglichkeit, ihre Standpunkte zu den Scheidungsfolgen darzulegen. Das Gericht kann auch Zeugen und Sachverständige hören.
Entscheidung des Gerichts: Nach der mündlichen Verhandlung entscheidet das Gericht über die Scheidungsfolgen. Das Gericht erlässt einen Scheidungsbeschluss, der die Scheidung rechtskräftig macht.
Dauer einer Scheidung
Die Dauer einer Scheidung hängt davon ab, ob es sich um eine einvernehmliche oder eine streitige Scheidung handelt.
Einvernehmliche Scheidung: In der Regel dauert eine einvernehmliche Scheidung zwischen 6 und 12 Monaten.
Streitige Scheidung: In der Regel dauert eine streitige Scheidung zwischen 12 und 24 Monaten. Kosten einer Scheidung.
Die Kosten einer Scheidung setzen sich aus den Gerichtskosten und den Anwaltskosten zusammen.
Gerichtskosten: Die Gerichtskosten richten sich nach dem Einkommen der Ehegatten.
Anwaltskosten: Die Anwaltskosten richten sich nach dem Umfang des Verfahrens und dem Honorar des Rechtsanwalts.